AGB

AGB Stage am Bach – World Drives Association

Stage am Bach – Kulturverein World Drives Association

 

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Geltungsbereich ……………………………………………………………………………………………………..Seite 1
  2. Vertragsabschluss, Haftung & Verjährung…………………………………………………………………..Seite 2
  3. Kaufvertrag von Tickets bei Veranstaltungen/Datenmanagement ………………………………..Seite 2-4
  4. Leistungen, Preise, Zahlungen & Aufrechnen ………………………………………………………………Seite 4
  5. Annullationsbedingungen …………………………………………………………………………………………Seite 5
  6. Vertragsrücktritt durch die World Drives Association …………………………………………………Seite 5- 6
  7. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit …………………………………………..Seite 6
  8. Mitbringen von Speisen …………………………………………………………………………………………….Seite 6
  9. Technische Einrichtung und Anschlüsse …………………………………………………………………….Seite 6-7
  10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen ……………………………………………………….Seite 7
  11. Haftung des Kunden für Schäden ………………………………………………………………………………Seite 7- 8
  12. Umgang mit Daten……………………….…………………………………………………………………………..Seite 8
  13. Schlussbestimmungen ……………………………………………………………………………………………..Seite 8

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Stage am Bach

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Konzert-, Raucher-, Küchen- und Veranstaltungsräumen der Stage am Bach zur Durchführung von Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Plattentaufen, Seminare, Tagungen, Konzerten, Shows, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Stage am Bach World Drives Association (nachstehend W.D.A. genannt). Auch gelten diese Bedingungen für Veranstaltungen, welche durch die W.D.A.  durchgeführt werden und Tickets bei einem Ticketanbieter wie Eventfrog, Starticket, Ticketportal, Ticketcorner (nicht abschliessend) gekauft werden.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen, Räume oder Flächen sowie der Veranstaltungszweck bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kulturverein World Drives Association. Nicht zulässig sind Anlassarten, bei welchen der Zweck in direktem oder indirektem Zusammenhang mit sektiererischem, rechts- & linksradikalem oder ähnlichem Gedankengut steht. Die W.D.A. behält sich das Recht vor, Veranstaltungen in diesem Zusammenhang abzusagen oder das Mietverhältnis fristlos aufzulösen.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

  1. Vertragsabschluss, Haftung & Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen Antrags durch die W.D.A. zustande; wenn der Kunde/Veranstalter eine Offerte schriftlich (auch per E-mail) bestätigt bzw. rückbestätigt oder eine Anfrage von der W.D.A. schriftlich bestätigt erhält. Weiter auch durch den Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung, welche durch die W.D.A. durchgeführt wird. Eine Offerte hat die Gültigkeit von 14 Tagen, wenn keine andere Frist vereinbart wurde. Nach dieser Frist verfällt die Offerte. Die W.D.A. behält sich vor, die Offerte vor Ablauf der Optionsfrist zurück zu ziehen. Beim Kauf von Tickets gibt es keine Optionsfrist.

2.2 Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der W.D.A. eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

2.3 Die W.D.A. haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind: – Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die W.D.A. die Pflichtverletzung zu vertreten hat – sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der W.D.A. beruhen – Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der W.D.A. beruhen Einer Pflichtverletzung der W.D.A. steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der W.D.A. auftreten, wird W.D.A. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die W.D.A. rechtzeitig auf die mögliche Entstehung eines aussergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

2.4 Alle Ansprüche gegen die W.D.A. verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmässigen Verjährungsfrist. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der W.D.A. beruhen.

 

  1. Kaufvertrag von Tickets bei Veranstaltungen (Konzerte, Shows, Parties)

Mit der Bestellung des Tickets schliesst der Veranstaltungsbesucher mit W.D.A., für die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen, einen Vertrag ab.

3.1 Der Ticketbesteller erhält das Recht zum Bezug der Leistungen und den Eintritt und Besuch der Veranstaltung gemäss Auftragsbestätigung oder Ticketaufdruck. Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Ticketbesteller als Veranstaltungsbesucher die Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt. Soweit solche Voraussetzungen bestehen, sind diese im Beschrieb der Veranstaltung www.stageambach.ch, www.facebook.com/stageambachoder dem Ticketanbieter (Eventfrog, Starticket, Ticketcorner etc.) vermerkt (Konzerte ab 16 Jahren oder in Begleitung einer erwachsenen Person). Kleinkinder unter sechs (6) Jahren sind aus gesundheitlichen Gründen von allen Veranstaltungen der W.D.A. ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung oder Haftung für alle Art von Schäden ab.

3.2 print@home Tickets, Mobile Tickets und alle vom Ticketanbieter versendeten (per Post oder E-Mail) Tickets werden am Eingang der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode/QR Code auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entgelt. Der erste Inhaber eines print@home Tickets, Mobile Tickets oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. print@home Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt werden, Mobile Tickets nicht weiterverschickt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.

3.3 Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit nicht der W.D.A. vorgängig ihre schriftliche Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat. Ausnahme bilden die Rock- und Pop Konzerte, bei welchen kleine Kameras (nicht professionelle Ausrüstungen) erlaubt sind. Kleine Kameras sind solche von Mobilen Telefonen und welche von der Grösse in eine Hosentasche passen.

3.4 Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.5 Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen an die Veranstaltungen keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten.

3.6 Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm von der W.D.A. oder von dessen Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

3.7 W.D.A. ist berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung der W.D.A. oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt (übermässiger Alkoholkonsum und Drogenkonsum werden nicht toleriert).

3.8 Der Ticketbesteller nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs der Tickets kein Widerrufsrecht besteht. Die für die Veranstaltung erhaltenen Tickets können daher grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn das Datum der Veranstaltung und/oder der Veranstaltungsort aus irgendwelchen Gründen verschoben werden muss. Das Ticket berechtigt den Veranstaltungsbesucher in diesen Fällen zum Besuch der Veranstaltung am Ersatzdatum, bzw. Ersatzort. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen abgesagt, muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet. Wir empfehlen beim Kauf von Tickets den Abschluss einer Ticketversicherung.

3.9 Der Veranstaltungsbesucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Ticketanbieter die Zahlung für die Ticketbestellung aufgrund einer Inkassovollmacht des Veranstalters in eigenem Namen entgegennehmen und über die empfangene Zahlung verfügungsberechtigt sind.

3.10 W.D.A. kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen. Dem Veranstaltungsbesucher steht jedoch ein Widerrufsrecht zu, wenn die Ticketbestellung auf der Basis der auf dem Internet nachweislich falsch aufgeschalteten Veranstaltungsdaten erfolgte und somit für den Ticketkauf nachweislich relevante Daten (Datum, Preise, Orte) im Nachhinein durch den Veranstalter geändert werden müssen. Das Widerrufsrecht gilt bis maximal 7 Tage vor offiziellem Durchführungsdatum der Veranstaltung (massgebend ist bei schriftlichem Widerruf das Datum des Poststempels). Bei Ausübung des Widerrufsrechts hat der Veranstaltungsbesucher Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises analog Ziff. 3. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

3.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche seiner Angaben/Daten gegenüber der Stage am Bach W.D.A. gemeinsam oder einzeln zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden dürfen. Das Einverständnis durch den Kunden bezieht sich ausdrücklich auch auf das Recht zur Weitergabe der Angaben/Daten an Dritte und insbesondere auch an andere Dienstleister für Marktforschung, für Zielgruppen- und Kundenprofilanalysen (inkl. Erstellung von Kundenprofilen). Die Weitergabe und Verwendung der Angaben wird dabei auf Unternehmen und Organisationen aus den nachfolgend genannten Branchen beschränkt: Verlage und Medienclubs, Adress- und Versandhändler, Telekommunikations-Dienstleister, Gewinn- und Glücksspiele (z.B. Lotterie), Reise und Tourismus, Gesundheitsvorsorge, Finanzdienstleister und Versicherungen, Pharma- und Kosmetikunternehmen, gemeinnützige Vereinigungen, gastronomische Betriebe, Fahrzeughersteller und -händler, Berufs- und Weiterbildungsinstitute sowie an Dritte, welche für diese Unternehmen und Organisationen tätig sind wie z.B. Werbeagenturen. Diese Unternehmen dürfen dem Kunden laufend interessante Informationen, Angebote, Muster und Werbemitteilungen (per Post, per E-Mail, per SMS und per Telefon) zukommen lassen. Der Widerruf zu dieser Einwilligung der Verwendung der Angaben kann jederzeit per E-Mail an kontakt@stageambach.ch oder per Post an Stage am Bach, Charlottengasse 1, 8887 Mels SG, Switzerland erfolgen.

3.12 Der Kunde zeigt sich durch den Ticketkauf einverstanden, dass der Veranstalter, die Band und/oder die Showproduktion Fotos und Videos vom Event machen und diese jeweils für interne Werbezwecke verwenden darf.

3.13 Bei Absagen aufgrund „höherer Gewalt“ wie Krieg, Terroranschläge (wo es kein Verschiebedatum innerhalb von 365 Tagen gibt) werden keine Tickets bzw. deren und weitere Kosten zurückerstattet. Der Veranstalter haftet nicht bei Schäden/Absagen aufgrund „höherer“ Gewalt.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlung & Aufrechnung

4.1 Die W.D.A.  ist verpflichtet, die vom Kunden/Veranstalter bestellten und von der W.D.A. zugesagten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise der W.D.A. zu zahlen. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen der W.D.A. an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

4.3 Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.4 Rechnungen der W.D.A. sind mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die W.D.A. berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der W.D.A.  bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.5 Die W.D.A.  ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

4.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die W.D.A. berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.7 Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der W.D.A. aufrechnen oder mindern.

 

  1. Annullationsbedingungen

5.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der W.D.A. abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung der World Drives Association. Erfolgt diese nicht, ist in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag zu bezahlen.

5.2 Sofern zwischen der W.D.A. und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der W.D.A. auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der W.D.A. ausübt. Tritt der Kunde nach Ablauf der festgelegten Frist vom Vertrag zurück, gelten folgende Bestimmungen:

5.3. Gastronomie, Bankette und Hospitality Anlässe (Bankette in Verbindung mit Showtickets)

5.3.1 Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung gilt die Buchung der Gruppentickets inkl. Gastronomieleistung oder der Räume als definitiv und es gelten die folgenden Annullationsbedingungen: Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullation bei der World Drives Association.

  • Ab unterzeichneter Auftragsbestätigung bis 21 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50% der reservierten Leistung
  • 7 bis 20 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 75% der reservierten Leistung
  • 0 bis 6 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100% der reservierten Leistung
  • Wurde bei Bankettveranstaltungen noch keine Leistung definiert, so wird von einem Basisbetrag von CHF 60.00 pro Person ausgegangen.
  • Bei Nichterscheinen werden die vertraglich vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.

5.3.2 Die Tickets und allfällige Raummieten werden 3 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum in Rechnung gestellt. Hingegen werden die Gastronomieleistungen nach der Veranstaltung verrechnet. Die Rechnungen müssen jeweils innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen werden. Die angegebenen Preise sind in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Vertragsrücktritt durch die W.D.A.

6.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die W.D.A. in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 4.5 verlangte termingerechte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die W.D.A. ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Ferner ist die W.D.A. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • Höhere Gewalt oder andere von der W.D.A. nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • Veranstaltungen bei welchen der Zweck in direktem oder indirektem Zusammenhang mit sektiererischem, rechts- & linksradikalen oder ähnlichem Gedankengut steht
  • Die W.D.A. begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen und übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der W.D.A. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der W.D.A. zuzurechnen ist.
  • ein Verstoß gegen obige Klausel 1.2 vorliegt.

6.4 Bei Vertragsrücktritt der W.D.A. aus sachlich gerechtfertigtem Grund entsteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der vertraglich festgelegten Vorauszahlung sowie auf Schadensersatz.

 

  1. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

7.1 Hospitality Anlässe (Bankette in Verbindung mit Showtickets) Nach Vertragsabschluss (unterzeichnete Auftragsbestätigung) hat der Kunde die Möglichkeit, bis drei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum Änderungen in der Personenanzahl von einer Abweichung von maximal 20% der Gesamtteilnehmerzahl für die Tickets und die Gastronomiebestellung ohne Kostenfolge anzugeben. Eine Abweichung von über 20% kann von der W.D.A. in Rechnung gestellt werden. Ab dann gilt die Bestellung als verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.

7.2 Bankette/Gastronomie Nach schriftlicher Bestätigung der Offerte besteht die Möglichkeit, bis 72 Stunden vor dem Veranstaltungsdatum Änderungen in der Personenanzahl von einer Abweichung von maximal 20% der Gesamtteilnehmerzahl für Gastronomiebestellung ohne Kostenfolge anzugeben. Eine Abweichung von über 20% kann in Rechnung gestellt werden. Danach ist die Bestellung verbindlich und kann nicht mehr geändert werden. Es gelten die Annullationsbedingungen unter Punkt 5.

7.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die W.D.A. diesen Abweichungen zu, kann die W.D.A. die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die W.D.A. trifft ein Verschulden.

 

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken

8.1 Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.

 

  1. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

9.1 Soweit die W.D.A. für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die korrekte Behandlung und Umgang und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die W.D.A. von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der W.D.A. bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der W.D.A. gehen zu Lasten des Kunden, soweit die W.D.A. diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die W.D.A. pauschal erfassen und berechnen.

9.3 Der Kunde ist mit Zustimmung der W.D.A. berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die W.D.A. eine Anschlussgebühr verlangen.

9.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden die W.D.A. eigenen Anlagen ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

9.5 Störungen, an von der W.D.A. zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden.

9.6 In allen Räumlichkeiten der W.D.A. gilt bei allen Veranstaltungen ein Rauchverbot, ausser in dem dafür vorgesehenen Raucherraum. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

 

  1. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

10.1. Mitgeführte Ausstellungs- und sonstige persönliche Gegenstände können auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der W.D.A. platziert werden. Die W.D.A. übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der World Drives Association. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

10.2 Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen jederzeit zu entsprechen. Die W.D.A. ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die W.D.A. berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen Beschädigungsgefahr ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen frühzeitig mit der W.D.A. abzustimmen.

10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt das der Kunde, darf die W.D.A. die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die W.D.A. für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  1. Haftung des Kunden/Veranstalter für Schäden

11.1 Der Kunde/Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umgebung durch ihn selbst, seine Angestellten, Hilfspersonen, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem seitens der W.D.A. diensthabenden Einsatzleiter oder dem Techniker zeitgerecht den Schluss der Veranstaltung zu melden, damit die von der W.D.A. zur Verfügung gestellten und von Dritten zu gemieteten Geräte (u.a. Musikanlage) kontrolliert und weggeräumt werden können. Für defekte oder fehlende Geräte ist der Veranstalter haftbar.

11.2 Die W.D.A. ist gegenüber dem Kunden nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung haftbar. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung) wird wegbedungen.

11.3 Der Kunde ist für sämtliche erforderlichen Versicherungen und Bewilligungen/Auflagen selbst verantwortlich. Die W.D.A. kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen. Eingebrachtes Gut ist vom Veranstalter auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Die W.D.A. lehnt jede Haftung ab.

11.4 Der Veranstalter trägt sämtliche Risiken, die mit der Veranstaltung verbunden sind, einschliesslich der Vorbereitung und der Abwicklung nach ihrer Beendigung. Der Veranstalter ist für den Ablauf der Veranstaltung allein verantwortlich, so insbesondere für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung und die Einhaltung der für die Veranstaltung maximal zulässigen Personenzahl. Der Veranstalter veranlasst die dazu erforderlichen Massnahmen auf eigene Kosten in Absprache mit der World Drives Association. Ist infolge von höherer Gewalt die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der W.D.A. nicht möglich und kann die W.D.A. dadurch ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, so trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selber und haftet der anderen Partei nicht für Konsequenzen aus der Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Des Weiteren entsteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der vertraglich festgelegten Vorauszahlung sowie auf Schadensersatz. Als höhere Gewalt im Sinne vorliegender Bestimmung gelten sämtliche Umstände ausserhalb der Kontrolle der Parteien, insbesondere, aber nicht abschliessend, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Streiks oder Ausfall öffentlicher Infrastrukturen (z.B. Elektrizität etc.). Wird die Veranstaltung wegen unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen oder aus Sicherheitsgründen abgesagt resp. abgebrochen (z.B. Panik, Terrordrohung, Terrorakt, Pandemien/Epidemien etc.), so gelten diese Ereignisse nicht als höhere Gewalt und die Veranstaltungsgebühr/Miete bleibt geschuldet.

11.5 Die W.D.A. hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von CHF 5’000’000 abgeschlossen. Die Gesamthaftung der W.D.A. beschränkt sich unter allen Rechtstiteln maximal auf die Höhe der Nutzungsgebühr/Miete. Ansprüche Dritter gegen die W.D.A. auf Grund von Mängeln am Vertragsgegenstand gehen entsprechenden Ansprüchen des Veranstalters aus dem Vertragsverhältnis vor. Die W.D.A. haftet ausschliesslich für Schäden, die sie durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht hat, sowie für sämtliche Personenschäden. Die W.D.A. haftet in keinem Falle für Schäden, welche durch das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die durch den Veranstalter und/oder seine Vertragspartner mit der Veranstaltung in den Vertragsgegenstand eingebrachten mobilen Gegenstände sind nicht durch die W.D.A. gegen Feuer, Elementarschaden, Wasserschaden und Diebstahl versichert. Der Veranstalter wird der W.D.A. auf Verlangen eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice zustellen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Infrastrukturen sorgfältig zu nutzen. Der Veranstalter haftet gegenüber der W.D.A. oder Dritten für alle Schäden, welche der W.D.A. oder Dritten in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung (inklusive Auf- und Abbautätigkeiten) entstehen. Der Veranstalter stellt die W.D.A. von allen nicht von ihr zu vertretenden Haftungs- und Schadenersatzansprüchen frei (inkl. Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen), welche Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen die W.D.A. geltend machen. Er übernimmt in diesen Fällen insbesondere auch die prozessualen und vorprozessualen Rechtskosten (inkl. Anwaltskosten) der World Dives Association.

 

  1. Umgang mit Daten

Den Umgang mit Daten innerhalb der World Dives Association entnehmen Sie bitte direkt der eigenständigen Datenschutzerklärung.

 

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sowie der Verzicht auf die Schriftform, haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Stage am Bach Mels SG.

13.3 Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Der Kunde/Veranstalter anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit der W.D.A., Mels als ausschliesslichen Gerichtsstand.

 

 

 

Stage am Bach, Charlottengasse 1, 8887 Mels         Tel.: +41 (0)79 795 32 29           kontakt@stageambach.ch          www.stageambach.ch
St. Gallen                                Schweiz
AGB vom Stage am Bach – Kulturverein World Drives Association

 

 

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